Der Unterschied zwischen GKV und PKV

Der Unterschied zwischen GKV und PKV

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Es gilt also die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab, wie diese Versicherung aussehen könnte. So ist es möglich, dass man entweder über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert ist oder ob man freiwillig oder familienversichert sein kann. Eine weitere Möglichkeit könnte dann auch noch die private Krankenversicherung sein. Allerdings hängt es von verschiedenen Faktoren ab, über welche Versicherung eine Person letztendlich sich versichern lassen kann.

Nicht jeder hat die freie Wahl aber jeder ist versichert

Ob man es will oder nicht, theoretisch ist jeder sein April 2007 in Deutschland krankenversichert. Krankenversichert sein bedeutet, dass entweder eine der gesetzlichen Krankenkassen für einen zuständig ist oder eine der privaten Krankenversicherungen. Man kann aber nicht zwischen beiden Möglichkeiten beliebig wählen. Für die Wahl sind unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen.

Wenn man die Wahl hat

Ergibt es sich, dass man tatsächlich zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen kann, fällt die Entscheidung oft nicht leicht. Jeder der vor dieser Entscheidung steht, sollte sich im Vorfeld genau mit den Besonderheiten auseinandersetzen.

Wer sich versichern lassen darf – gesetzlichen Krankenversicherung

Pflichtversichert sind die Arbeitnehmer, die bis zu 4.950 Euro Bruttoeinkommen im Monat beziehen. Die besser verdienenden Arbeitnehmer, die Freiberufler und auch die Beamten können freiwillig beitreten.

Die Familie – gesetzlichen Krankenversicherung

Die Ehepartner und auch Kinder bis zum 25sten Lebensjahr (inkl. Wehrdienstzeit) die über kein oder nur geringes Einkommen (bis maximal 450 Euro) verfügen, sind hier kostenlos mitversichert.

Die Leistungen – gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Regelversorgung. Darunter fallen beispielsweise die eingeschränkte Arzt- und Krankenhauswahl, Mehrbettzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt.

Wer sich versichern lassen darf – privaten Krankenversicherung

Privatversichern können sich alle Arbeitnehmer ab einem Bruttoeinkommen von 4.950 Euro lassen. Die Selbständigen, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern lassen.

Die Familie – privaten Krankenversicherung

Die Ehepartner und auch die Kinder müssen selbständig krankenversichert werden. In der PKV wird für jedes Kind ein eigener Beitrag erhoben. Die Höhe kann je nach Leistung variieren. Damit ein Kind auch privat versichert werden kann, muss mindestens ein Elternteil ebenfalls in der PKV sein. Wenn beide Elternteile privat versicher sind, kann das Kind nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden.

Die Leistungen – privaten Krankenversicherung

Hier sind die Leistungen vom gewählten Tarif abhängig. So gibt es hier den Basistarif bis hin zum Topschutz. Man kann den Basisschutz mit den Leistungen der GKV vergleichen. Bei den Top-Tarifen erhält man schon deutlich bessere Leistungen. Diese können die freie Arzt- und Krankenhauswahl sein und auch Einzel- oder Zweibettzimmer beinhalten. Darüber hinaus hat man Anspruch auf die Chefarztbehandlung, Erstattung von Zahnersatz oder Sehhilfen und noch einiges mehr.

Privat oder gesetzlich?

Die gesetzlich Versicherten werden meist mit dem Versprechen gelockt, dass man in der PKV den größeren Leistungsumfang erhält. Das trifft aber eben nicht auf alle Tarife zu. Ein genauer Preis/Leistungs-Vergleich ist zu empfehlen. Ob man sich jetzt als Verbraucher privat oder gesetzlich versichern lassen sollte, ist bestimmt auch von den persönlichen Eigenschaften und Wünschen abhängig.

2 Gedanken zu „Der Unterschied zwischen GKV und PKV

  1. Ein Glück… diese Bürgerversicherung (Zwangs-Gleichmacherei) ist nicht gekommen und es blieb bei einem Traum vom Schulz!

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